Das Wort „Wand” kommt von dem althochdeutschen Begriff „Want” und bedeutet so viel wie Flechtwerk, dass mit Lehm bestrichen ist. Eine Wand hat die Funktion zwei Bereiche voneinander zu trennen, z.B. Innen und Außen. Die Wärmedämmung einer Wand hat die Funktion, den Austausch von Wärme(energie) zwischen den getrennten Bereichen zu verringern bzw. zu verzögern. Die Dämmung soll im Winter verhindern, dass Wärme aus dem Inneren des Gebäudes nach Außen dringt, im Sommer soll die Dämmung verhindern, dass Wärme von Außen in das Innere des Gebäudes eindringt. Im Folgenden stellen wir Ihnen mehre Möglichkeiten vor, eine Wand mit Hilfe von Schilfrohrplatten zu dämmen.
Am 01.02.2002 trat in Deutschland das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, dessen primäre Zielsetzung es ist, den Energiebedarf von Gebäuden nachhaltig zu begrenzen. Das GEG ist bindend bei allen Neubauten sowie bei baulichen Veränderungen an Altbauten. Beim nachträglichen Einbau von Dämmschichten fordert die EnEV einen U-Wert von 0,24 W/(m²K). Zum Schutz der Konstruktion vor Tauwasser und Schimmelbildung sind die Anforderungen der DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden) einzuhalten. Der Wärmedurchlasswiderstand (Rges) des Wandaufbaus muss nach DIN 4108-3 größer als 1,20 m²K/W sein und die theoretisch anfallende Tauwassermenge darf eine bestimmte Menge (mW,T < 0,5 kg/m² bei nicht wasseraufnahmefähigem, mW,T < 1,0/m² bei wasseraufnahmefähigem Material) nicht überschreiten. Die anfallende Tauwassermenge muss nach einem anderen zugelassenen Verfahren berechnet werden (z.B. mit Hilfe des Glaser-Verfahrens). Kritische Anmerkung: Das allgemein übliche Glaser-Verfahren zur Berechnung der Wasserdampfdiffusion hat sich als einfaches Bewertungsverfahren praktisch bewehrt. Es geht allerdings von statischen klimatischen Verhältnissen im Sommer bzw. Winter aus und entspricht nur im Einzelfall dem tatsächlichen Feuchtetransport im Bauteil und den sich ständig ändernden natürlichen Gegebenheiten. Das Glaser-Verfahren berücksichtigt auch nicht die hygroskopischen Eigenschaften der Baustoffe wie z.B. Lehm, wodurch es zu Fehlanalysen kommen kann. Wir empfehlen bei kritischen Konstruktionen eine feuchtetechnische Simulation mit WUFI o.ä.
Seit kurzem werden auch spezielle Anforderungen an Fachwerkhäuser gestellt. Traditionelle Fachwerkhäuser sind aus dem Landschaftsbild nicht wegzudenken und stehen teilweise unter Denkmalschutz. Um den Anforderungen des Wärmeschutzes, des Klimaschutzes und dem Wunsch der Bewohner nach einem behaglichen Raumklima gerecht zu werden, können Fachwerkhäuser gedämmt werden. Eine Außendämmung, wie sie bei anderen Häusern möglich ist, kommt oftmals aus ästhetischen und denkmalrechtlichen Gründen nicht in Frage, in diesen Fällen bieten sich eine Innendämmung an. Die Erfüllung der Anforderungen der EnEV kann aber gerade bei der Anordnung der Wärmedämmung auf der Innenseite nicht ohne die Gefahr der Schädigung des Fachwerks erreicht werden. Eine Erhaltung des Fachwerkes sollte Vorrang vor übertriebenen Dämmmaßnahmen und einer damit verbundenen Gefahr des Verursachens von Schäden haben. Um auf raumseitigen Oberflächen die Tauwasserbildung und die Gefahr der Schimmelpilzbildung zu vermeiden, gelten für Fachwerkaußenwände ebenfalls die Anforderungen der DIN 4108-3 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden). Die Anforderungen können bei Fachwerkbauten aus bauphysikalischen Gründen jedoch nur schwierig oder gar nicht eingehalten werden. Bei einem Wärmedurchlasswiderstand der Wandkonstruktion R ≤ 1,0 m² K/W und einem sd-Wert von Innenputz und Innenbekleidung zwischen 1,0 m und 2,0 m ist kein rechnerischer Tauwasser-Nachweis erforderlich. Die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkerhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA), die sich für den Erhalt alter Fachwerkhäuser einsetzt, fordert abweichend von der DIN 4108 eine Begrenzung des Wärmedurchlasswiderstandes der Innendämmung ohne weiteren Nachweis auf ΔRi ≤ 0,8m² K/W. Dies entspricht in etwa einer Dämmstärke von 4 - 6 cm . Im Falle einer stärkeren Dämmung, ist ein gesonderter Nachweis zu erbringen. Mit geringen Dämmstärken können bereits erhebliche Energieeinsparungen erzielt werden.
Um Schäden durch Tauwasser zu verhindern und gleichzeitig den kapillaren Feuchtetransport zu erhalten, empfiehlt die WTA auf jegliche dampfsperrende Schichten zu verzichten. Stattdessen sollte die Konstruktion diffusionsoffen sein und der sd-Wert der Innendämmung einschließlich der Innenbekleidung und Luftschicht zwischen 1,0 m und 2,0 m liegen. Somit wird die Austrocknung der Tauwassermengen sowie evtl. eingedrungenem Niederschlagswassers auch nach innen ermöglicht. Um den Abtransport eventuell entstehender Feuchtigkeit zu gewährleisten, sollten die Dämmplatten in Verbindung mit hygroskopischen Materialien wie z.B. Lehm verarbeitet werden. Schlagregenschutz (DIN 4108-3)
Eine nicht zu unterschätzende Gefahr besteht in der Schlagregenbelastung von Fachwerkfassaden. Durch die Fugen zwischen Fachwerk und Gefach kann Schlagregen in die Wand eindringen und Schäden verursachen. Die DIN 4108 3 unterteilt je nach Lage, Ausrichtung und Region in unterschiedliche Beanspruchungsgruppen und empfiehlt für die Beanspruchungsgruppen 2 und 3 einen konstruktiven Regenschutz des Fachwerks (Verkleidung, Verputz o.ä.) Für den Schlagregenschutz nach DIN 4108-3, bietet es sich an, Fachwerkgebäude im Einzelfall zu untersuchen und nach individuellen Lösungen zu suchen.