Wärmedämmung aus Schilf

Dämmen mit der Natur

Immer mehr umweltbewusste Bauherren setzen auf natürliche Dämmstoffe, um ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und sich gleichzeitig ein behagliches und wohngesundes Raumklima zu schaffen. Daher wurden in den letzten Jahren sowohl im Neubau als auch in der Sanierung Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wieder verstärkt eingesetzt.

Was sind eigentlich Nachwachsende Rohstoffe?

Nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo) wie Schilf, Holz, Flachs, Kork, Hanf, Schafwolle, etc. stammen aus der Natur und sind daher schon "aus Tradition" ökologisch. Sie werden umweltverträglich und ressourcenschonend hergestellt und kommen dabei mit wenig Primärenergie aus.

Null Chemie, null Schadstoffe, prima Klima 

Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) kommen weitgehend ohne Chemie und Schadstoffe aus. Sie gleichen Schwankungen von Temperatur und Luftfeuchte besser aus als mineralische Dämmstoffe und bieten neben dem Wärmeschutz hervorragende schalldämmende Eigenschaften. Und sie können im Sommer auch für ein „kühles Klima“ im Inneren des Hauses sorgen: Pflanzen speichern wunderbar Wärme und verhindern so das Aufheizen der Räume, was besonders unter schrägen Dächern ein wohltuender Effekt ist. Naturdämmstoffe sind der mineralischen Konkurrenz überlegen, weil sie bei gleich guter Dämmleistung schwankende Temperaturen und Luftfeuchte  besser ausgleichen.

Ökologisch gedämmt mit Schilf

Natürlich aus Tradition: Schilf ist der wohl älteste Baustoff für den Vollwärmeschutz und wurde schon in der Jungsteinzeit verwendet, um Häuser gegen Kälte zu dämmen. In historischen Gebäuden finden sich viele Putze mit Schilfmatten als Träger, die schon mehrere Jahrhunderte halten. Schilf ist der natürlichste Baustoff, den sich umweltbewusste Hausbesitzer denken können und punktet mit einer herausragenden Klimabilanz: Sie reicht vom niedrigen Energieverbrauch bei der Produktion (das Rohr wird nur geschnitten, zusammengepresst und mit rostfreien Drähten gebunden) bis hin zum stoffreinen Recycling. Reet stellt damit eine schadstofffreie Alternative zu Hartschaumplatten aus Polystyrol und Polyurethan dar, die aus Erdöl erstellt werden und schon bei der Produktion einen hohen Energieaufwand erfordern. Schilf bringt als  Nachwachsender Rohstoff (NaWaRo) besondere Eigenschaften aus seinem ursprünglichen Naturbiotop: Als Wasserpflanze ist Schilf extrem verrottungsbeständig. Der hohe Silikat-Anteil in den Halmen bewirkt Fäulnissicherheit, verhindert Aufquellen und Schwinden und sorgt dafür, dass Schilf im Putz nur schwer entflammbar ist. Wichtig für Besitzer von Altbauten: Das atmungsaktive Material, das zudem für ein angenehmes Raumklima und eine hervorragende Schalldämmung sorgt, schmiegt sich auch nicht ganz ebenen Wänden ideal an. Weil die Halme in sich verschiebbar sind, lassen sich Bewegungen im Untergrund problemlos ausgleichen.

Der Naturdämmstoff Schilf ist extrem vielseitig einsetzbar. Er eignet sich z.B. als

  • Innendämmung von Fachwerk- und anderen Häusern
  • zur Außendämmung als Teil von Wärmeverbundsystemen
  • als effektive Dachdämmung auf/ unter und zwischen den Sparren
  • als Decken- und Bodendämmung Schilfdämmplatten sind zudem sehr leicht zu verarbeiten: Den Zuschnitt mit der Tisch- oder Handkreissäge können Bauherren einfach selbst übernehmen.

Mit Schilf lassen sich auch finanzielle Ressourcen sparen: Die Schilfdämmung ist – was den Materialeinkauf angeht – günstiger als Kork-, Mineralschaum-, Holzfaser- oder Vakuumdämmungen. Dafür liegt der Zeitaufwand bei der Verarbeitung um 6-15 Minuten pro Quadratmeter höher. Viele konkrete Beispiele für die Wärmedämmung mit Schilf finden Sie in den entsprechenden Unterkapiteln:

 

Rechtliche Anforderungen an Dämmung von Außenbauteilen

Am 01.11.2020 trat in Deutschland als Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV) das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, dessen primäre Zielsetzung es ist, den Energiebedarf von Gebäuden nachhaltig zu begrenzen und damit das Klima und die Umwelt zu schützen. Das GEG ist bindend bei allen Neubauten sowie bei baulichen Veränderungen an Altbauten.

Anforderung an Außenwände

Beim Ersatz oder erstmaligem Einbau von Dämmschichten an der Außenwand fordert das GEG einen U-Wert von 0,24 W/(m²K). Zum Schutz der Konstruktion vor Tauwasser und Schimmelbildung sind weiterhin die Anforderungen der DIN 4108 (Wärme- und Feuchteschutz an Gebäuden) einzuhalten.  Die anfallende Tauwassermenge muss nach einem zugelassenen Verfahren (z.B. mit  Glaser-Verfahren) oder mit einer feuchtetechnischen Simulation (z.B. mit WUFI)  nachgewiesen werden.

Anforderung an Fachwerkhäuser

Traditionelle Fachwerkhäuser sind aus dem Landschaftsbild nicht wegzudenken und stehen größtenteils unter Denkmalschutz. Um den Anforderungen des Wärmeschutzes, des Klimaschutzes und dem Wunsch der Bewohner nach einem behaglichen Raumklima gerecht zu werden, sollten auch Fachwerkhäuser gedämmt werden. Eine Außendämmung, wie sie bei anderen Häusern möglich ist, kommt oftmals aus ästhetischen und denkmalrechtlichen Gründen nicht in Frage. In diesen Fällen bieten sich eine Innendämmung an. Die Erfüllung der Anforderungen des GEG kann aber gerade bei der Anordnung der Wärmedämmung auf der Innenseite nicht ohne die Gefahr der Schädigung des Fachwerks erreicht werden. Eine Erhaltung des Fachwerkes sollte Vorrang vor übertriebenen Dämmmaßnahmen und einer damit verbundenen Gefahr des Verursachens von Schäden haben. Daher sind Innendämmung von den GEG-Anforderungen ausgenommen. Um auf raumseitigen Oberflächen die Tauwasserbildung und die Gefahr der Schimmelpilzbildung zu vermeiden, gelten für Fachwerkaußenwände aber trotzdem die Anforderungen der DIN 4108. Die Anforderungen können bei Fachwerkbauten aus bauphysikalischen Gründen jedoch nur schwierig oder gar nicht eingehalten werden. Bei einem Wärmedurchlasswiderstand der Wandkonstruktion R ≤ 1,0 m² K/W und einem sd-Wert von Innenputz und Innenbekleidung zwischen 1,0 m und 2,0 m ist kein rechnerischer Tauwasser-Nachweis erforderlich. Die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkerhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA), die sich für den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude einsetzt, fordert abweichend von der DIN 4108 eine Begrenzung des Wärmedurchlasswiderstandes der Innendämmung ohne weiteren Nachweis auf ΔRi ≤ 0,8m² K/W. Dies entspricht in etwa einer Dämmstärke von 4 - 6 cm. Im Falle einer stärkeren Dämmung, ist ein gesonderter Nachweis zu erbringen. Mit geringen Dämmstärken können aber bereits erhebliche Energieeinsparungen erzielt werden.

Anforderung an Dächer

Beim Ersatz oder erstmaligem Einbau von Dämmschichten im Dach fordert das GEG einen U-Wert von 0,24 W/(m²K). Zum Schutz der Konstruktion vor Tauwasser und Schimmelbildung sind weiterhin die Anforderungen der DIN 4108 (Wärme- und Feuchteschutz in Gebäuden) sowie die DIN 68800 (Baulicher Holzschutz) einzuhalten. Die anfallende Tauwassermenge muss nach einem zugelassenen Verfahren (z.B. mit Glaser-Verfahren) oder mit einer feuchtetechn. Simulation (z.B. mit WUFI)  nachgewiesen werden.